Transparenzregister Eintragung jetzt!

Transparenzregister Eintragung jetzt!

Autor
Dr. Thomas Glückstein
Dr. Thomas Glückstein Rechtsanwalt, Partner
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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In 6 Wochen enden die Übergangsfristen zur verpflichtenden Eintragung ins Transparenzregister für alle

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und UG),
  • Genossenschaften und Europäische Genossenschaften und
  • Partnerschaften.

Wer bis 30. Juni 2022 keine Eintragung vorgenommen hat, riskiert Bußgelder sowie die namentliche Erwähnung für 5 Jahre in einer wachsenden öffentlichen „Sünderliste“ (Link).

Aber auch eingetragene Personengesellschaften, insbesondere

  • OHG,
  • KG und
  • GmbH & Co. KG

müssen sich um die Eintragung kümmern. Hier enden die Übergangsfristen am 31. Dezember 2022.

Alles, was Sie zum Transparenzregister wissen müssen, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Werden Sie also jetzt aktiv! Gerne unterstützen wir Sie dabei.

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