Die Pläne der EU für Green Marketing (Teil 2)

Die Pläne der EU für Green Marketing (Teil 2)

Autor
Kim-Laura Linnenberg
Kim-Laura Linnenberg Rechtsanwältin Profil ansehen

Blogeintrag teilen via

Über geplante Änderungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken haben wir bereits berichtet. Inzwischen haben der Rat der Europäischen Union und das Europäischen Parlament eine vorläufige Einigung im Hinblick auf die entsprechende Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel erzielt – dabei wurden auch unfaire Aussagen, die sich auf die Kompensation für Treibhausgasemissionen berufen, in die Liste der unlauteren Praktiken aufgenommen. Die Einigung muss jetzt von beiden Organen gebilligt und förmlich angenommen werden.

Daneben plant die EU im Rahmen des Green Deals noch einige weitere Reformen – darunter auch die Green Claims-Richtlinie, die die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel konkretisieren soll.

Einen Schritt weiter: Die Green Claims-Richtlinie

Im März 2023 hat die EU-Kommission zudem eine weitere Richtlinie, die spezielle Regelungen zu Umweltaussagen treffen soll, vorgeschlagen. Die sogenannte Green Claims-Richtlinie soll die Reformvorschläge der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ergänzen und spezifizieren. Dazu verfolgt sie zwei Ziele: Zunächst werden Umweltaussagen in Bezug auf ihre Begründung, Kommunikation und Überprüfung noch strengeren Anforderungen unterworfen, als es im ersten Reformvorschlag der Fall ist. Zweitens sollen Umweltzeichen – also Nachhaltigkeitssiegel auf Produkten – von einer unabhängigen Stelle reguliert werden, damit Unternehmen sich nicht länger auf Grundlage einer „Selbstzertifizierung“ Eigenschaften zusprechen können, die sie oder ihre Produkte nicht erfüllen.

In einem ersten Schritt soll die Kommunikation mit umweltbezogenen Aussagen strenger reguliert werden. Dazu sollen die Händler den Inhalt dieser Äußerungen nach spezifischen Kriterien prüfen. Zum Beispiel sollen sich umweltbezogene Aussagen auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen. Daneben soll die Art und Weise der Kommunikation geregelt werden. Die Nachweise für die aufgestellten Claims sollen entweder in physischer Form oder digital abrufbar zur Verfügung gestellt werden.

Als zweiten Schritt sieht die geplante Richtlinie vor, Umweltzeichen und -kennzeichnungssysteme zu regulieren. Die Zeichen sollen alle Anforderungen erfüllen, die auch an Umweltaussagen gestellt werden: Sie müssen transparent und wahrheitsgetreu sowie unabhängig geprüft sein. Ab dem Datum des Inkrafttretens der Richtlinie sollen keine neuen, privaten Kennzeichnungssysteme mehr eingeführt werden dürfen, die nicht ausdrücklich durch die EU-Kommission genehmigt wurden. Damit soll einer weiteren Zersplitterung und Überschneidung der bereits jetzt vielen verschiedenen Umweltzeichen verhindert werden.

Für die Überprüfung der Umweltaussagen und -zeichen sollen die Mitgliedsstaaten unabhängige Prüfstellen einrichten. Diese erteilen sogenannte Konformitätsbescheinigungen, also Bestätigungen, dass die Umweltaussagen oder -zeichen den Anforderungen der Green Claims-Richtlinie entsprechen.

Nächste Schritte

Der Richtlinienentwurf muss nun das europäische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Mit einem Inkrafttreten (in ggf. abgewandelter Form) ist nicht vor 2026 zu rechnen. Anschließend müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in das nationale Recht integrieren.

Fest steht aber bereits, dass umfangreiche Compliance-Anforderungen auf Unternehmen zukommen. Im Anbetracht der geplanten Sanktionen lohnt es sich nicht, die Umsetzung korrekter Produktkennzeichnungen noch lange hinauszuzögern. Zudem sind deutsche Gerichte bereits jetzt damit beschäftigt, Umweltaussagen streng zu hinterfragen und anhand der aktuellen Regelungen zu verbieten.

Weitere Blogeinträge

Neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende

Neuer Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende

Bereits bei der Einigung über den TV FFS wurde bekannt gegeben, dass es zusätzlich einen neuen Tarifvertrag für eine betriebliche Altersversorgung für Film- und Fernsehschaffende geben soll (siehe unseren Blogbeitrag hierzu). Dieser tritt nun zum 1. Juli 2025 in Kraft. Darauf haben sich die Produktionsallianz, ver.di und BFFS geeinigt. Die neuen Regelungen sollen eine branchenweit …

Mehr erfahren
brand eins 2025: LAUSEN als 5-Sterne-Kanzlei im Medien- und Urheberrecht ausgezeichnet

brand eins 2025: LAUSEN als 5-Sterne-Kanzlei im Medien- und Urheberrecht ausgezeichnet

LAUSEN zählt auch 2025 wieder zu den besten Wirtschaftskanzleien Deutschlands. In der aktuellen Erhebung des renommierten Wirtschaftsmagazins brand eins wurden wir gleich in mehreren Bereichen herausragend bewertet. Spitzenplatz in der Kategorie Medien & Presse: Unsere Expertise im Medienrecht wurde erneut überdurchschnittlich häufig empfohlen – LAUSEN zählt in dieser Kategorie zu den Top-Kanzleien des Landes und …

Mehr erfahren
Verletzung des deutschen Urheberrechts nur bei hinreichendem Inlandsbezug

Verletzung des deutschen Urheberrechts nur bei hinreichendem Inlandsbezug

Grenzüberschreitende Urheberrechtsverletzungen kommen in der Praxis häufig vor, naturgemäß vor allem bei Internetsachverhalten. Eine Klage wegen einer solchen Urheberrechtsverletzung wirft stets Fragen des Prozessrechts, des internationalen Privatrechts und des materiellen Rechts auf: Ist das angerufene deutsche Gericht für die Entscheidung des Rechtsstreits international zuständig? Ist der Rechtsstreit nach deutschem Urheberrecht zu beurteilen? Wenn beides der …

Mehr erfahren